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   LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2000 - 6 Ta 168/00   

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https://dejure.org/2000,8320
LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2000 - 6 Ta 168/00 (https://dejure.org/2000,8320)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.12.2000 - 6 Ta 168/00 (https://dejure.org/2000,8320)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 6 Ta 168/00 (https://dejure.org/2000,8320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigkeit der Streitwertbestimmung von Streitgegenstand; Entfernung der Abmahnung aus Personalakte als vermögensrechtliche Streitigkeit; Gesonderte Berücksichtigung hinsichtlich Streitwert von Widerruf oder Rücknahme der Abmahnung als weitergehendes Rechtsschutzziel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert im Verfahren auf Entfernung und Widerruf einer Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 496
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.03.1997 - 6 Ta 44/97

    Bestimmung des Streitwerts im Kündigungsschutzprozess bei kumulativem Klageantrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2000 - 6 Ta 168/00
    Das Entfernungsverlangen ist regelmäßig mit einer halben Monatsvergütung angemessen und ausreichend bewertet (stRspr der Beschwerdekammer, vgl. Beschluss vom 6.7.1994 - 6 Ta 28/94 - Beschluss vom 12.3.1997 - 6 Ta 44/97).

    Insoweit sieht die Beschwerdekammer keinen Anlass, von ihrer bisherigen Rechtsprechung abzuweichen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.07.1994 - 6 Ta 28/94 - Beschluss vom 12.03.1997 - 6 Ta 44/97 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.07.1994 - 6 Ta 28/94

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte; Abmahnungsklage;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2000 - 6 Ta 168/00
    Das Entfernungsverlangen ist regelmäßig mit einer halben Monatsvergütung angemessen und ausreichend bewertet (stRspr der Beschwerdekammer, vgl. Beschluss vom 6.7.1994 - 6 Ta 28/94 - Beschluss vom 12.3.1997 - 6 Ta 44/97).

    Insoweit sieht die Beschwerdekammer keinen Anlass, von ihrer bisherigen Rechtsprechung abzuweichen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.07.1994 - 6 Ta 28/94 - Beschluss vom 12.03.1997 - 6 Ta 44/97 -).

  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97

    Abmahnung - Entfernung - Widerruf - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2000 - 6 Ta 168/00
    So ist ein Arbeitnehmer auch nach der Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte, z. B. wegen Zeitablaufs oder anderer formeller Gründe, nicht gehindert, einen Anspruch auf Widerruf der in der Abmahnung abgegebenen Erklärungen gerichtlich geltend zu machen (vgl. BAG, Urteil vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 1 Ta 63/95

    Festsetzung des Streitwerts bei einer Abmahnungsstreitigkeit; Die

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2000 - 6 Ta 168/00
    Teilweise wird ein derartiges Verfahren mit 1/2 Bruttomonatsverdienst, mit 1 Bruttomonatsverdienst oder auch mit 2 Bruttomonatsverdiensten bewertet (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.06.1995 - 1 Ta 63/95 - mit ausführlichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.11.2006 - 1 Ta 121/06

    Streitwert, Streitwertfestsetzung, Abmahnung

    Auch ein halbes Monatsgehalt kann angemessen und ausreichend sein (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.07.2005, 2 Ta 170/05 - Beschluss vom 06.07.2004 - 6 Ta 28/94 - Beschluss vom 12.03.1997 - 6 Ta 44/97 - Beschluss vom 13.12.2000 - 6 Ta 168/00 -).
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